BERNICK.
Ja, aber nun setze ich einen besonderen Fall. Also gesetzt den Fall, es wäre ein Bohrloch vorhanden, wo an einer gefährlichen Stelle gesprengt werden soll, und ohne diese Sprengung würde die Eisenbahn nicht zustande kommen. Gesetzt den Fall also, der Ingenieur weiß, daß es den Arbeiter, der die Mine anzünden soll, das Leben kosten wird; aber angezündet muß sie werden; und es ist die Pflicht des Ingenieurs, einen Arbeiter hinzuschicken, der das tut.